Alarmanlagen
Einbruch- und Überfallmeldetechnik mit direkter Aufschaltung zur Notruf- und Serviceleitstelle.
Riemann Gebäudesicherheit plant, installiert und wartet Alarm-, Video- und Zutrittssysteme für Unternehmen und Privatobjekte in der Metropolregion Nürnberg. Geprüfte Technik, persönlicher Service, rund um die Uhr.
Objektbegehung vor Ort und individuelle Risikoanalyse. Wir finden die Schwachstellen, bevor es jemand anderes tut.
Ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept — abgestimmt auf Gebäude, Nutzung und Budget. Transparent kalkuliert.
Fachgerechte Montage durch zertifizierte Techniker — sauber, termintreu und nach aktuellen Normen.
Wartung, Aufschaltung und 24/7-Support. Ihre Anlage bleibt aktuell, geprüft und jederzeit einsatzbereit.
Die Riemann Gebäudesicherheit GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Sicherheitstechnik und Gebäudeschutz — spezialisiert auf Alarmanlagen, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und innovative Gebäudetechnik.
Als Teil der GRAEF Gruppe — Spezialist für Sicherheitsdienstleistungen seit 2007 — planen, beraten, installieren und warten wir Ihre Systeme. Unser geschultes Fachpersonal steht für Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz.
Kurze Wege bedeuten schnelle Hilfe. Als regionaler Partner sind wir dort, wo Sie uns brauchen — und Teil der starken GRAEF Gruppe.

Als Teil der GRAEF Gruppe — Spezialist für Sicherheitsdienstleistungen seit 2007 — planen, beraten, installieren und warten wir Alarm-, Video-, Zutritts- und Brandmeldesysteme. Bundesweit im Einsatz, regional für Sie vor Ort.
Riemann Gebäudesicherheit GmbH
[Straße und Hausnummer]
[PLZ] Roßtal
Ein Unternehmen der GRAEF Gruppe
Geschäftsführer: [Vor- und Nachname]
Telefon: [+49 (0)911 / 000 00 00]
E-Mail: info@riemann-gs.info
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht [Nürnberg]
Registernummer: HRB [00000]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE [000000000]
[Vor- und Nachname]
[Anschrift wie oben]
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Riemann Gebäudesicherheit GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung sicherheitstechnischer Anlagen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie dem zugrunde liegenden Angebot. Technische Änderungen, die dem Stand der Technik oder gesetzlichen Vorgaben dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Eine bestimmte Erfolgsgarantie hinsichtlich der Abwehr von Einbrüchen, Bränden oder sonstigen Schadensereignissen wird nicht übernommen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Werkverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu den Montageorten sowie die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Netzwerk) unentgeltlich bereit.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Pläne und Genehmigungen zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass behördliche oder vertragliche Voraussetzungen (z. B. Aufschaltgenehmigungen, Einwilligungen Dritter bei Videoüberwachung) vorliegen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflichten, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Verzögerungen oder Schäden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter oder fehlende Wartung sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Gelieferte Waren und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
Wartungs- und Aufschaltleistungen werden auf Grundlage gesonderter Verträge erbracht. Die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle setzt deren technische und vertragliche Verfügbarkeit voraus. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen (z. B. Ausfall von Telekommunikations- oder Stromnetzen).
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Bei Videoüberwachungsanlagen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die datenschutzkonforme Ausgestaltung des Betriebs.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.